Hygienekonzept: Lübecker THC, Ziegelstr. 32, 23556 Lübeck

Ausstellungsdatum: 16.05.2021

Der Spielbetrieb der Außenanlage findet unter Einhaltung der aktuellen Infektionsschutzregeln der kreisfreien Stadt Lübeck statt.

Das §28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) greift:

Wird in Lübeck an drei aufeinander folgenden Tagen der Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten, so gelten ab dem übernächsten Tag automatisch die in §28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgesetzten Maßnahmen.

Unterschreitet Lübeck ab dem Tag nach Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, so treten ab dem übernächsten Tag die in §28b IfSG genannten Maßnahmen automatisch außer Kraft.

Bitte beachten Sie:

Zusätzlich ergänzende Maßnahmen können durch die kreisfreie Stadt getroffen werden.

Der §28b besagt in Verbindung mit Sport:

Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn

a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist, 

b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und

c) angemessene Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden; für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktfreier Ausübung im Freien in Gruppen bis maximal 20 Kindern.

Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine feste Kindersportgruppe handelt, deren Mitglieder nicht frei wechseln. Zudem müssen die Übungsleiter:innen, max. 2, die Kontaktdaten der trainierenden Kinder erheben, das geltende Hygienekonzept beachten und auf dessen Umsetzung achten.

Außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt.

Umsetzung der Vorgaben beim Lübecker THC

Auf dem gesamten Gelände gilt die Abstandsregel von 1,5 Meter einzuhalten. Die bevollmächtigten Aufsichtspersonen (Vorstand, Stellvertreter:innen Corona Beauftragte) sind dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer von dem Hygienekonzept Kenntnis genommen haben.

Personen mit erhöhter Temperatur und/oder Fieber, Husten, Erkältungssymptomen oder Halsschmerzen dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Verdachtsfall oder einen durch Labortest bestätigten Corona (COVID-19 und Varianten) Fall hatten. Bei Verstoß wird der Teilnehmer zum Verlassen des Geländes aufgefordert, der Teilnehmer wird gesondert vermerkt. Wer Kontakt zu Personen aus Risikogebieten oder sich in einer als Risikogebiet ausgewiesenen Gegend aufgehalten hat, sollte vom Spielbetrieb absehen.

Einhaltung der Hygienestandards ist gewährleistet durch:

- Bereitstellung der Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände, 

- Oberflächendesinfektion,

- regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen, Desinfektionsmittel, Seife und Papierhandtücher

- Aushänge zu den Hygienestandards und Hinweis auf den Ausschluss von der Nutzung bei Nichteinhaltung,

- sowie regelmäßiges Lüftender Vereinsräume

- deutlicher Hinweis auf die Zugangsbeschränkung wie oben beschrieben. 

- Des Weiteren ist wichtig, dass Umkleiden und Duschen unter den Voraussetzungen des §3 Abs. 4 genutzt werden können.

- Zuschauer:innen haben keinen Zutritt zur Sportanlage. 

- Als Hygienemaßnahmen sind in den Umkleideräumen 4 Personen plus 1 Person in der Dusche erlaub.

Spielbetrieb:

Außerhalb von geschlossenen Räumen ist das Einzel- und Doppelspiel möglich. 

Auf der Außenanlage befinden sich 6 Plätze, die gleichzeitig bespielt werden. Dabei sind auf jeweils einem Platz max. 4 Spieler gleichzeitig, folglich werden sich zu den Wechselzeiten zeitgleich maximal 48 Spieler an den Plätzen befinden. 

Zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen führt der Verein über alle Spielbegegnungen eine Dokumentation. Dazu hat der Verein die LUCA APP im Einsatz, diese kann sich jeder kostenlos im App Store herunterladen. Es gibt nicht die Möglichkeit sich über den Luca-Schlüsselanhänger einzuloggen. Jeder der das Gelände betritt scannt den QR-Code mittels der Luca App auf seinem mobilen Telefon. Beim Verlassen loggt sich der Spieler wieder aus. Die Kontaktdaten kann man im Falle einer Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt auslesen lassen. Zusätzlich gibt es einen geschlossenen Behälter mit einem Schlitz, sowie Kontaktformulare, die gewissenhaft auszufüllen sind.

Für Gastspieler gilt: Erhebungsdatum und Uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer oder Mailadresse.

Kein Körperkontakt, vor und nach einem Match, auch hier gilt die Abstandsregel.

Datenschutz DSGVO und BDSG:

Die Aufzeichnungen zu den Teilnehmern sind bis zu 6 Wochen nach dem jeweiligen Durchführungstermin aufzubewahren, vor einer Einsichtnahme durch unbefugte Dritte zu sichern und nach Ablauf der Frist von 6 Wochen zu vernichten. 

Regelung zum Betrieb des Vereinslokals: 

Im Vereinslokal ist Maskenpflicht für ALLE, auch hier gilt es den Abstand von 1,5m zu gewährleisten. Der Zugang zum Tresen ist durch einen getrennten Zu- und Ausgang geregelt.

Im Vereinsheim sind max. 10 Personen (Geimpfte, Genesene, Getestete) gleichzeitig anwesend, aber nur 1 Person hinter dem Tresen. Getränke werden aussschließlich über den Tresen ausgegeben. 

Auf der Terasse sind bis zu 15 Personen erlaubt, die Regelung zum Abstand und Tragen einer Maske (FFP2 oder OP) ist am Vereinsheim ausgehängt und zu beachten.

Private Feste und Feierlichkeiten werden nicht stattfinden.

Der Vorstand, 16.05.2021