4 Stunden Arbeitsdienst (Herren von 18 - 65 Jahren, Damen von 18 - 60 Jahren) sind vor der Saison zu leisten.
In Ausnahmenfällen können die Arbeitsstunden auch danach, jedoch
spätestens bis 31. Oktober jeden Jahres verrichtet werden.
Wer seinen Arbeitsdienst nicht bis 31.10. geleistet hat, ist zur
Zahlung von 50,00€ verpflichtet.
Ein Übertrag der Stunden auf die nächste Saison ist nicht möglich.
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